probenbegleitprotokoll.htm
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Stark befallener Cotoneaster salicifolius
Abb. 2: Befallener Apfeltrieb
Abb.3 Krückstockartig verkrümmter Apfeltrieb
Langtriebe (Wasserschosse) an Apfelbaum |
Der Feuerbrand gefährdet unsere Obst- und Ziergehölzebereits in unserem Landkreis!!Liebe Mitglieder des Gartenbauverein Westheim, sehr geehrte Gartenbesitzer,der Feuerbrand, eine sehr infektiöse Bakterienkrankheit, welche hauptsächlich Obstbäume befällt, hat nun auch den Landkreis- Augsburg erreicht. Erste Fälle konnte das Landratsamt Augsburg auf der Gemarkung von Ottmarshausen. Heinhofen und Westheim feststellen. Aus dieser nicht sehr erfreulichen Tatsache, sind alle verantwortungsbewußten Gartenbesitzer aufgerufen sich mit dieser weitreichenden Materie eingehend zu befassen. Auf die Frage, wie erkenne ich den Feuerbrand? möchte ich ihnen einiges mit auf den Weg geben. Zuerst die
Erkrankte Blüten und Triebe welken. Sie verfärben sich zunächst braun, später an den Befallsstellen mitunter schwarz. Von diesen Infektionsstellen kann sich die Krankheit auf benachbarte Triebe, stärkere Äste und den Stamm ausbreiten. Die Erkrankung verläuft in sehr anfälligen Arten und Sorten schnell und mit großer Intensität. Die Pflanzen sehen dann wie verbrannt oder verdorrt aus, daher der Name Feuerbrand. Bei weniger anfälligen Sorten ist der Krankheitsverlauf dagegen milder und ein Befall kann oft nur durch eine genaue Überprüfung oder Untersuchung in den dafür geeigneten Instituten festgestellt werden. Typische Merkmale der Feuerbrandkrankheit sind, die meist dunkelbraun bis schwarz gefärbten Stiele der abgestorbenen Blüten und Blätter an den erkrankten Zweigen.(siehe Abb. 2-3) Die erkrankten, zunächst fahlgrünen aussehenden jungen Triebspitzen krümmen sich oft Krückstockartig (Abb.2-3)
Als hochanfällig erweisen sich: Birne, Quitten, Apfel, Weiß- Rot - Feuerdorn, Mehlbeere, Vogelbeere, Scheinquitten, Zierformen von Apfel, Felsenbirne, sowie die Arten von Cotoneaster. Nicht befallen werden: Das Stein- und Beerenobst, andere Laubgehölze sowie die Koniferen.
Die Bakterien überdauern die Vegetationsruhe in erkrankten Rindenteilen. Von hier erfolgt im Frühjahr und Sommer die Verbreitung mittels Regentropfen, (durch Abwaschen usw.) sowie saugenden und blütenbesuchenden Insekten, wie bz. Bienen, Hummeln, Blattläusen, usw. Auch Schnittwerkzeuge können innerhalb kürzester Zeit ganze Anlagen verseuchen. Darum ist es sehr wichtig, dass die Schnittwerkzeuge ( Scheren, Sägen, Messer) vor und nach dem Gebrauch sorgfältig desinfiziert werden, durch Spiritus oder das im Handel leicht erhältliche Sagrotan.
Wichtig ist das rechtzeitige Erkennen der befallenen Pflanzen. Nur so besteht die Möglichkeit, einen noch kleinen Befallsherd zu tilgen, bevor die weitere Ausbreitung dieser gefährlichen Pflanzenkrankheit erfolgt. Anfällige Pfanzenbestände sind daher während der Vegetationsperiode, besonders ab der Blüte und im Vorsommer, regelmäßig auf Befall zu kontrollieren. Sollten Sie in ihrem Garten oder sonst wo, Pflanzen mit den oben genannten Symptomen entdecken, so appelliere ich an ihr moralisches Gewissen sofort einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
Beim Auftreten der ersten Krankheitssymptome sind befallene Pflanzenteile sofort konsequent zu entfernen. Wo es die Gemeindeverordnung erlaubt, sind gerodete Bäume und Schnittgut sofort an Ort und Stelle zu verbrennen. Besteht diese Möglichkeit nicht, kann geringer Schnittgutanfall über den Restmüll entsorgt werden. Größere Mengen können gut abgedeckt, oder in Plastiksäcken verpackt in der Kompostierungsanlage in Neusäß-Steppach in einem seperat bereitgestellten Container entsorgt werden. Die Müllverbrennungsanlage ( AVA Augsburg-Lechhausen ) nimmt ebenfalls befallenes Pflanzenmaterial zur Verbrennung an. Das Häckseln von Schnittgut mit anschließender Kompostierung ist nicht möglich, da eine Weiterverbreitung des Erregers damit nicht auszuschließen ist. Hauptäste oder Stämme müssen vor einer Entsorgung, z. B. über die Holzfeuerung, zur Vermeidung von Neuinfektionen trocken (unter einem Vordach oder in einem Stadel) zwischengelagert werden. Mit befallenen Pflanzen dürfen keine anderen Wirtspflanzen berührt werden, da die Ansteckungsgefahr sehr hoch ist. Die verwendeten Geräte (Schere, Säge u.a.) sind nach Gebrauch zu desinfizieren ( z. B. mit 70 % igem Alkohol Spiritus oder das im Handel erhältliche Sagrotan). Möglichkeit, einer massiven Befallsausbreitung vorzubeugen. Anfällige Pflanzenbestände sind daher während der Vegetationsperiode, besonders ab der Blüte und im Frühsommer, regelmäßig auf Befall zu kontrollieren. Die Möglichkeiten der Feuerbrandbekämpfung im Haus- und Kleingarten, im Streuobst und in der freien Feldflur sind nach wie vor auf Schnitt- bzw. Rodemaßnahmen beschränkt. Pflanzenschutzmittel sind hierfür nicht zugelassen. Gesteinsmehle oder Pflanzenextrakte sind zur effektiven Feuerbrandabwehr nicht geeignet, da die Präparate keine oder nur geringe Wirkung zeigen. Vorbeugende Maßnahmen stehen deshalb im Vordergrund.Zur Eindämmung des Feuerbrandbefalls hält das Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft folgende Bekämpfungsstrategie für notwendig: 1. In Gebieten mit nur punktuellem und /oder schwachem Erstbefall: Beim ersten Auftreten bzw. bei nur sehr vereinzeltem Befall ist eine rigorose Bekämpfung durch konsequente Schnittmaßnahmen Befallene Weißdornsträucher sollen auf Stock gesetzt werden mit anschließender Überwachung der betroffenen Pflanzen auf Neubefall. Nur so besteht eine gewisse Chance, den aufgetretenen Feuerbrandbefall zu eliminieren. Umdenken beim Baumschnitt Beobachtungen in Streuobstanlagen und Hausgärten haben gezeigt, dass viele ältere Apfelbäume offensichtlich die Fähigkeit besitzen, stattgefundene Feuerbrandinfektionen abzuschotten und äußerlich wieder zu gesunden. Zur Abschottung eines infizierten Bereiches können Bäume ein rindenartiges Abgrenzungsgewebe bilden. In diesem Abgrenzungsgewebe findet man in den Zellen die Anreicherung von phenolischen Abwehrsubstanzen. Diese Regenerationsfähigkeit ist nach Praxisbeobachtungen auch abhängig von der Trieblänge der Apfelbäume. Je kürzer der Neutrieb ist, umso ausgeprägter scheint die Abschottungsfähigkeit und damit die Regenerationsfähigkeit zu sein. Deshalb ist das Triebwachstum der Apfelbäume zu bremsen. Nachdem Langtriebe (Wasserschosse) besonders anfällig auf Triebinfektionen sind, sind die Obstbäume möglichst ruhig zu stellen. Es sind also nur die unbedingt notwendigen Schnittmaßnahmen durchzuführen. Hier ist sicherlich ein Umdenken zur bisher üblichen Praxis mit oft sehr starkem Rückschnitt notwendig. Birnbäume haben diese Abschottungsfähigkeit offensichtlich nicht. Der übliche Frühjahrsschnitt fördert das Triebwachstum und die Holzproduktion, deshalb sollten unerwünschte Neutriebe bereits im Sommer entfernt werden. Um das Triebwachstum nicht noch übermäßig zu fördern, ist mit Stickstoff sehr zurückhaltend zu düngen, wichtig ist aber eine ausreichende Kali-Versorgung der Bäume.
Die Krankheit ist grundsätzlich meldepflichtig. Rechtsgrundlage dazuist die Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung) vom 20. Dezember 1985, in der jeweils gültigen Fassung. Zuletzt geändert durch Art. Abschnitt 2 § 5 G v. 13. 12. 2007 Siehe: www.bundesrecht.juris.de/feuerbrandv_1985/__2.html Weiteres Infomaterial kann unter www.lfl.bayern.de/publikationen eingesehen werde.
Werner Ewig Ehrenvorstand |