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Sehr geehrtes Mitglied, die derzeit noch gültige Satzung vom 09. März 1991 wurde bei der Jahreshauptversammlung am Samstag, den 15. März 2003 geändert. Die Änderung der Satzung wurde von den anwesenden Stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig genehmigt. Alle in Kursiv und rot geschriebenen Worte und Sätze, können Sie, durch überkleben oder überschreiben ändern.
Gliederung: § 23 Der Verein gibt sich Ordnungen § 24 Satzungsänderung - Auflösung des Vereins § 25 Schlussbestimmung § 26 Inkrafttreten der Satzung
§ l Name und Sitz des Vereins a) Der Gartenbauverein "Mittleres Schmuttertal" e. V. Westheim hat seinen Sitz in der Stadt Neusäß, Landkreis Augsburg.
§ 2 Zweck des Vereins: 1 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Der Verein...usw. ganzen Absatz streichen.
5. Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. § 3 Vereinsmitgliedschaft 1. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Familienmitgliedern und Ehrenmitgliedern, Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
§ 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: 2. Festsetzung der Höhe des Vereinsbeitrages für das laufende Geschäftsjahr, wenn von der Vereinsleitung eine Änderung des Jahresbeitrages vorgeschlagen wird. § 13 Die Vereinsleitung 1. Die Vereinsleitung besteht aus dem l. Vereinsvorsitzenden, dem 2. usw.......... Den Satz " Die Ämter des Schriftführers ...... usw. streichen. § 14 Beschlussfassung in der Vereinsleitung 1. Die Vereinsleitung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind. Sie fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 17 Aufgaben des Vorstandes Vereinsintern gilt, dass der l. Vereinsvorsitzende und bei seiner Verhinderung der 2. Vereinsvorsitzende den Verein in Angelegenheiten mit einem Geldwert bis zu 1000 € (Euro) vertreten, ....
§ 21 Aufgaben des (der)Kassiers (in) Der (die) Kassier (in) führt die Kassengeschäfte des Vereins. Er (Sie)darf keine Zahlungen leisten ohne Anweisung des Vorstandes. Ausgaben für den laufenden Geschäftsbetrieb, bis zu einer Höhe von € ( Euro) 100,-- können selbstständig getätigt werden. Er (Sie) hat insbesondere, ...........
§ 22 Aufgaben des (der) Schriftführers (in) Der (die) Schriftführer (in) erledigt alle schriftlichen Vereinsarbeiten nach den Weisungen des Vorstandes. Über alle Versammlungen des Vereins und alle Sitzungen der Vereinsleitung und des Vorstandes hat er (Sie) eine fortlaufende Niederschrift zu fertigen.
neu einfügen: § 23 Der Verein gibt sich Ordnungen (z.B. Jugendordnung) § 24 Satzungsänderung - Auflösung des Vereins
Zur Auflösung des Vereins ist eine Drei-Viertel-Mehrheit aller anwesenden Mitglieder notwendig. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins der Stadt Neusäß zu, die es ausschließlich und un-mittelbar für Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
§ 25 Schlussbestimmung
§ 26 Inkrafttreten der Satzung Die geänderte Satzung tritt nach der rechtsgültigen Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Neusäß, den 15. März 2003
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